Wer dauerhaft dasselbe Arzneimittel benötigt, muss häufig jedes Quartal ein neues Rezept in der Arztpraxis anfordern. Das verursacht Telefonate, Rückfragen und zusätzliche Arbeit am Empfang. Mit der Mehrfachverordnung können Arztpraxen bis zu vier inhaltsgleiche E-Rezepte auf einmal ausstellen. Richtig eingesetzt, entlastet die Funktion das Praxisteam und erspart Patientinnen und Patienten unnötige Wege.

Was ist eine Mehrfachverordnung?

Eine Mehrfachverordnung besteht aus bis zu vier einzelnen E-Rezepten für dasselbe Arzneimittel. Neben der ersten Abgabe können also bis zu drei weitere Abgaben vorgesehen werden.

Für jedes Rezept legt die Ärztin oder der Arzt einen eigenen Einlösezeitraum fest. Ein Folgerezept wird erst abrufbar, wenn der dafür bestimmte Zeitraum begonnen hat. Patientinnen und Patienten können daher nicht alle Packungen unmittelbar hintereinander abholen.

Die Verordnungen werden nach der Signatur an den zentralen E-Rezept-Fachdienst übermittelt. Eingelöst werden sie wie andere E-Rezepte:

  • mit der elektronischen Gesundheitskarte
  • über eine E-Rezept-App
  • per CardLink in einer Apotheken-App
  • mit einem Patientenausdruck

Die einzelnen Rezepte können auch in unterschiedlichen Apotheken eingelöst werden.

Für wen eignet sich die Mehrfachverordnung?

Gedacht ist die Funktion vor allem für Menschen mit chronischen Erkrankungen, die kontinuierlich dasselbe Arzneimittel benötigen. Sinnvoll kann sie beispielsweise sein, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Medikation ist seit längerer Zeit unverändert.
  • Die Patientin oder der Patient ist gut eingestellt.
  • Die Dosierung wird voraussichtlich beibehalten.
  • Kurzfristige klinische oder laborchemische Kontrollen sind nicht erforderlich.
  • Es bestehen keine absehbaren Gründe für einen Therapie- oder Präparatewechsel.

Ein typisches Beispiel ist eine Patientin mit stabil eingestellter Hypothyreose. Bleiben Dosierung und Präparat unverändert und ist vor der nächsten Abgabe keine Kontrolle erforderlich, kann die Praxis mehrere E-Rezepte mit aufeinanderfolgenden Einlösezeiträumen erstellen.

Nicht jede Dauermedikation ist jedoch automatisch für eine Mehrfachverordnung geeignet. Wenn Verlaufskontrollen, Laborwerte oder eine regelmäßige Anpassung der Therapie erforderlich sind, sollte die nächste Verordnung weiterhin von einer ärztlichen Prüfung abhängig bleiben.

Bis zu vier E-Rezepte, aber nur mit identischem Inhalt

Alle Teile einer Mehrfachverordnung müssen inhaltsgleich sein. Arzneimittel, Wirkstärke, Darreichungsform, Packungsgröße und Dosierungsangaben dürfen sich nicht unterscheiden.

Jede Teilverordnung wird einzeln signiert. Mit der Komfortsignatur lässt sich dies in der Regel in einem Vorgang erledigen. Voraussetzung ist, dass die eingesetzte Verordnungssoftware Mehrfachverordnungen unterstützt.

Die maximale Gültigkeitsdauer beträgt 365 Tage ab dem Ausstellungsdatum. Die Praxis kann für jedes einzelne E-Rezept festlegen, ab wann und bis wann es eingelöst werden darf. Dabei sollte der Zeitraum zur verordneten Packungsgröße und zum tatsächlichen Verbrauch passen.

Ein mögliches Schema bei einer Versorgung über vier Quartale wäre:

  1. erstes E-Rezept: sofort einlösbar
  2. zweites E-Rezept: ab Beginn des folgenden Versorgungszeitraums
  3. drittes E-Rezept: entsprechend zeitversetzt
  4. viertes E-Rezept: für den letzten vorgesehenen Versorgungszeitraum

Die konkrete Aufteilung muss immer zur individuellen Therapie passen.

So integrieren Sie die Mehrfachverordnung in den Praxisablauf

Damit die Funktion tatsächlich Arbeit spart, sollten im Team klare Regeln gelten.

1. Geeignete Patientinnen und Patienten festlegen

Definieren Sie medizinische Kriterien für die Nutzung. Die Entscheidung über die Verordnung bleibt ärztlich. Das Praxisteam kann jedoch geeignete Fälle vorbereiten und zur Prüfung vorlegen.

2. Medikation und Kontrollen prüfen

Vor dem Ausstellen sollten die aktuelle Medikation, mögliche Wechselwirkungen und anstehende Kontrolltermine geprüft werden. Steht beispielsweise vor der dritten Abgabe eine Laborkontrolle an, ist eine Verordnung für den gesamten Jahresbedarf möglicherweise nicht sinnvoll.

3. Einlösezeiträume korrekt eintragen

Die Zeiträume müssen so gewählt werden, dass eine lückenlose Versorgung möglich ist, eine zu frühe Abgabe aber verhindert wird. Viele Verordnungssysteme unterstützen die Berechnung typischer Intervalle.

4. Alle Teilverordnungen zeitnah signieren

Ein E-Rezept steht der Apotheke erst nach erfolgreicher Signatur und Übermittlung zur Verfügung. Prüfen Sie daher, ob alle vorgesehenen Teilverordnungen signiert wurden. Die Komfortsignatur kann den Ablauf beschleunigen.

5. Patientinnen und Patienten informieren

Erklären Sie kurz, dass mehrere E-Rezepte hinterlegt wurden und jedes davon einen eigenen Einlösezeitraum hat. Das verhindert Rückfragen, wenn ein späteres Rezept in der Apotheke zunächst noch nicht abrufbar ist.

6. Verordnung nachvollziehbar dokumentieren

Die KBV weist darauf hin, dass sich die Arzneimittelausgaben auf die Quartale verteilen, in denen die Folgeverordnungen eingelöst werden. In diesen Quartalen besteht möglicherweise kein neuer Behandlungsfall. Für eine eventuelle Wirtschaftlichkeitsprüfung sollte die Entscheidung für die Mehrfachverordnung deshalb nachvollziehbar dokumentiert sein.

Was passiert bei einer Therapieänderung?

Bereits signierte Teilverordnungen lassen sich nicht nachträglich bearbeiten. Ändern sich Dosierung oder Arzneimittel, müssen die noch nicht eingelösten E-Rezepte gelöscht und neue Verordnungen ausgestellt werden.

Hat eine Apotheke ein Rezept bereits abgerufen, muss sie es gegebenenfalls zunächst wieder freigeben. Erst danach kann die Praxis die Verordnung im Praxisverwaltungssystem löschen.

Dieser Punkt ist für die Arzneimitteltherapiesicherheit entscheidend: Wird eine Therapie geändert, sollten alle noch offenen Folgeverordnungen kontrolliert werden. Andernfalls könnte eine Patientin oder ein Patient später versehentlich die nicht mehr aktuelle Medikation erhalten.

Weniger Rezeptanfragen, aber kein Ersatz für notwendige Kontrollen

Die Mehrfachverordnung kann bis zu drei zusätzliche Rezeptanforderungen vermeiden. Besonders in Praxen mit vielen chronisch erkrankten Menschen kann dies den Empfang und die Telefonleitungen spürbar entlasten.

Sie ersetzt jedoch weder notwendige Kontrolluntersuchungen noch die ärztliche Entscheidung über die Fortführung einer Therapie. Der Nutzen ist deshalb dort am größten, wo die Medikation stabil ist und keine engmaschige Überwachung erfordert.

Unterstützt Ihre Praxissoftware Mehrfachverordnungen?

Ob und wie eine Mehrfachverordnung angelegt wird, hängt von der eingesetzten Verordnungssoftware ab. Prüfen Sie außerdem, ob die Komfortsignatur eingerichtet ist und das Praxisteam den Ablauf kennt.

Delfs unterstützt Sie dabei, die Funktionen Ihrer Praxissoftware sinnvoll in den Arbeitsalltag zu integrieren. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Mehrfachverordnungen einrichten, Ihre Signaturprozesse optimieren oder wiederkehrende Rezeptanfragen effizienter bearbeiten möchten.

Quellen: KBV: Informationen und FAQ zum E-Rezept, gematik: FAQ zur Mehrfachverordnung, Bundesgesundheitsministerium: Informationen zum E-Rezept