Änderungsprotokoll
Am 28.Februar 2013 ist das neue Patientenrechtegesetz in Kraft getreten. Demnach ist der Arzt dazu verpflichtet, jede Berichtigung oder Änderung von elektronischen Krankenblatteinträgen nachvollziehbar zu dokumentieren. Der ursprüngliche Inhalt muss erkennbar bleiben. medatixx hat hierfür ein sogenanntes Änderungsprotokoll implementiert. Mit diesem Modul ermöglichen wir es dem Anwender zu erkennen, welcher Mitarbeiter, zu welcher Zeit, an welchem Arbeitsplatz, welchen Krankenblatt- oder Laboreintrag wie verändert hat. Somit erhält der Anwender ein Modul, dass ihn rechtlich absichert, sollte es zu Schadensersatzklagen kommen. Es ist zusätzlich als Controlling-Tool nutzbar. Unsere Kunden erhalten das „Änderungsprotokoll“ im Rahmen ihres Softwarepflegevertrages ohne Lizenzpreis und ohne zusätzliche Softwarepflegegebühr. Für die Aktivierung wenden Sie sich gern an unsere Hotline.