Mit dem GeDIG-Entwurf nimmt die nächste Etappe der Digitalisierung im Gesundheitswesen Gestalt an. Für psychotherapeutische Praxen geht es dabei nicht nur um neue Anwendungen. Entscheidend ist, ob die tägliche Organisation Schritt hält.
Psychotherapiepraxen werden digitaler: Was jetzt bei der Praxisorganisation zählt
Am 15. Juli 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf für das Gesetz für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen, kurz GeDIG, beschlossen. Damit soll die Digitalisierung stärker in der Versorgung ankommen. Auch für psychotherapeutische Praxen zeichnet sich eine konkrete Veränderung ab: Das Antrags- und Gutachterverfahren könnte künftig elektronisch abgewickelt werden.
Die Richtung ist klar. Papiergebundene Abläufe werden nach und nach durch digitale Prozesse ergänzt oder ersetzt. Für Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber stellt sich deshalb eine praktische Frage: Ist die eigene Organisation darauf vorbereitet?
Das elektronische Antragsverfahren nimmt Gestalt an
Anträge, Bewilligungen und Therapiekontingente gehören zum Alltag einer psychotherapeutischen Praxis. Heute sind dabei noch mehrere Arbeitsschritte und Medien beteiligt. Das kostet Zeit und erschwert den Überblick.
Im März 2026 hat der Gemeinsame Bundesausschuss die Psychotherapie-Richtlinie angepasst, um eine Digitalisierung des Antrags- und Gutachterverfahrens zu ermöglichen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung spricht sich dafür aus, die rechtlichen Voraussetzungen im Zuge des GeDIG zu schaffen. In ihrer Stellungnahme schlägt sie vor, die Details eines elektronischen Verfahrens bis Ende 2028 im Bundesmantelvertrag zu regeln.
Noch ist das kein fertiger Prozess für den Praxisalltag. Zeitpunkt und konkrete technische Umsetzung können sich im Gesetzgebungsverfahren ändern. Trotzdem lohnt es sich, die internen Abläufe schon heute zu prüfen. Denn eine neue digitale Schnittstelle allein beseitigt keine doppelte Erfassung und keine unübersichtliche Ablage.
Digitalisierung beginnt nicht erst bei der nächsten Pflichtanwendung
Viele Praxen haben in den vergangenen Jahren bereits neue digitale Anwendungen eingeführt. Seit Oktober 2025 ist die Nutzung der elektronischen Patientenakte für Leistungserbringer verpflichtend. Auch KIM und der elektronische Arztbrief sind Bestandteil der Telematikinfrastruktur.
Damit steigen die Anforderungen an die Praxissoftware. Sie muss neue Vorgaben technisch unterstützen. Im Alltag kommt es jedoch auf etwas Grundsätzlicheres an: Informationen sollten dort verfügbar sein, wo sie benötigt werden.
Ein typisches Beispiel: Vor einer Sitzung möchten Sie prüfen, wie viele Einheiten des bewilligten Kontingents bereits durchgeführt wurden, ob ein Antrag offen ist und wann der nächste Termin stattfindet. Müssen Sie dafür mehrere Masken, Listen oder Papierunterlagen durchsuchen, entsteht bei jedem Vorgang vermeidbarer Aufwand.
Eine fachgruppengerechte Software führt diese Informationen zusammen. Sitzungen, Kontingente und Anträge lassen sich einer Patientin oder einem Patienten eindeutig zuordnen. Der Vorteil zeigt sich nicht in einer spektakulären Einzelfunktion, sondern in vielen kleinen Arbeitsschritten, die schneller und verlässlicher werden.
Drei Fragen für den Praxis-Check
Ob Ihre derzeitige Lösung zu den kommenden Anforderungen passt, lässt sich mit drei Fragen prüfen:
1. Sind Therapieverläufe übersichtlich abgebildet?
Die Software sollte den aktuellen Stand einer Therapie ohne Nebenlisten zeigen. Dazu gehören durchgeführte Sitzungen, Kontingente und laufende Anträge. Je weniger manuell übertragen werden muss, desto geringer ist das Risiko, dass Informationen auseinanderlaufen.
2. Bleibt das System fachlich und technisch aktuell?
Abrechnungsziffern, Diagnosen sowie Vorgaben von KBV und KVen ändern sich. Eine automatische Aktualisierung entlastet die Praxis von manueller Nachpflege. Sie ersetzt allerdings nicht die Verantwortung für eine korrekte Dokumentation und Abrechnung. Gute Software unterstützt die Entscheidung, sie trifft sie nicht.
3. Passt der Funktionsumfang zur Psychotherapiepraxis?
Mehr Funktionen bedeuten nicht automatisch mehr Nutzen. Allgemeine Praxisverwaltungssysteme können umfangreich sein, bilden psychotherapeutische Abläufe aber nicht immer auf kurzem Weg ab. Eine spezialisierte Lösung sollte häufig genutzte Informationen leicht zugänglich machen und auf Funktionen verzichten, die im Praxisalltag nur ablenken.
Sensible Daten verlangen klare Prozesse
Gerade in der Psychotherapie sind Datenschutz und Patientensouveränität besonders wichtig. Bei der ePA können Versicherte beispielsweise den Zugriff einer Praxis beschränken, einzelne Dokumente verbergen oder der Übertragung bestimmter Informationen widersprechen. Ein Widerspruch gegen das Einstellen von Dokumenten muss in der Behandlungsdokumentation festgehalten werden.
Die ePA ersetzt außerdem nicht die direkte Kommunikation mit weiterbehandelnden Kolleginnen und Kollegen. Befunde oder Arztbriefe werden weiterhin gezielt übermittelt, etwa per KIM. Für die Praxis bedeutet das: Digitale Anwendungen müssen sauber in die bestehenden Arbeitsabläufe eingebunden werden. Klare Zuständigkeiten und ein verlässlicher Softwarepartner sind dabei ebenso wichtig wie die Technik selbst.
Gute Praxissoftware hält den Kopf frei
Die Digitalisierung der Psychotherapie wird nicht mit einem einzelnen Gesetz abgeschlossen sein. Neue Verfahren werden hinzukommen, bestehende Vorgaben werden angepasst. Praxen benötigen deshalb eine Lösung, die Veränderungen mitgeht und zugleich die tägliche Arbeit einfach hält.
Mit psyx steht eine Praxissoftware zur Verfügung, die speziell für Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten entwickelt wurde. Die integrierte Therapieverwaltung bündelt Sitzungen, Kontingente und Anträge. Selbst-Updates halten unter anderem Stammdaten zu Ziffern und Diagnosen aktuell und berücksichtigen neue gesetzliche sowie KBV- und KV-Vorgaben.
Das ist keine Abkürzung um fachliche oder rechtliche Anforderungen herum. Es ist eine solide Grundlage, um sie im Praxisalltag strukturiert umzusetzen.
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