ePA-Vergütung endet zum Jahreswechsel: Was Arztpraxen jetzt wissen müssen
Die elektronische Patientenakte bleibt eine gesetzliche Aufgabe der Arztpraxen. Die gesonderte Vergütung für ihre Befüllung fällt jedoch zum 1. Januar 2027 weg. Das hat der Erweiterte Bewertungsausschuss im August beschlossen. Bis zum 31. Dezember 2026 können Ärztinnen, Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten die bisherigen Leistungen noch abrechnen. Für Praxen bedeutet das: Die Frist sollte bei









