Knapp 5.500 Arztpraxen haben 2025 ihre Geschäftstätigkeit eingestellt. Das waren 23 Prozent mehr als 2024. Damit entfiel etwa die Hälfte der rund 11.000 Schließungen im Gesundheitswesen auf Arztpraxen. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue gemeinsame Auswertung des Leibniz-Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) und von Creditreform.

Die Zahl ist alarmierend. Sie braucht jedoch eine sachliche Einordnung: Eine Unternehmensschließung ist nicht automatisch eine Insolvenz. Sie bedeutet auch nicht in jedem Fall, dass ein Vertragsarztsitz ersatzlos wegfällt. Trotzdem zeigt der starke Anstieg, wie dringend sich Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber mit der Nachfolge beschäftigen sollten.

Praxisschließung bedeutet nicht automatisch Insolvenz

Insgesamt verschwanden 2025 rund 188.000 Unternehmen aus dem deutschen Markt, etwa zehn Prozent mehr als im Vorjahr. Nur rund 13 Prozent der erfassten Schließungen erfolgten im Rahmen eines Insolvenzverfahrens. 87 Prozent fanden außerhalb einer Insolvenz statt.

ZEW und Creditreform nennen mehrere Ursachen. Dazu gehören Fachkräftemangel, steigender Wettbewerbsdruck, technologischer Wandel und die demografische Entwicklung. Fast ein Drittel der freiwilligen Unternehmensschließungen erfolgt inzwischen aus Altersgründen. Konkrete Zahlen dazu, wie viele der knapp 5.500 Arztpraxen wegen einer fehlenden Nachfolge schließen mussten, weist die Untersuchung allerdings nicht aus.

Deshalb wäre die Aussage „5.500 Arztsitze sind verloren gegangen“ zu weitgehend. Die Statistik bildet Unternehmensschließungen ab. Eine Praxis kann beispielsweise verkauft, in eine andere Organisationsform überführt oder mit einem anderen Standort zusammengelegt werden. Für die ambulante Versorgung bleibt der Trend dennoch relevant, besonders in ländlichen Regionen. Dort lag die Schließungsrate laut der Untersuchung über dem Durchschnitt.

Mehr Köpfe bedeuten nicht automatisch mehr Versorgung

Auf den ersten Blick scheint eine andere Statistik der Entwicklung zu widersprechen. Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung waren Ende 2025 insgesamt 191.875 Ärztinnen, Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in der vertragsärztlichen Versorgung tätig. Das waren 1,2 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Im ärztlichen Bereich betrug das Plus 0,7 Prozent.

Entscheidend ist jedoch die verfügbare Arbeitszeit. Mehr als 70.000 Ärztinnen, Ärzte und Psychotherapeuten arbeiteten 2025 in Teilzeit. Gleichzeitig wächst die Zahl der Angestellten. Die KBV fasst die Entwicklung deshalb mit „mehr Ärzte und trotzdem weniger Zeit“ zusammen.

Für die Praxisnachfolge ist das wichtig. Das klassische Modell, bei dem eine einzelne Person eine Einzelpraxis vollständig übernimmt und unverändert weiterführt, passt nicht zu jedem beruflichen Lebensentwurf. Gemeinschaftspraxen, Anstellungen und Medizinische Versorgungszentren gewinnen an Bedeutung. Eine übergabefähige Praxis sollte daher nicht nur wirtschaftlich solide sein. Ihre Abläufe müssen auch für neue Inhaber, Partner oder angestellte Teams verständlich und anpassbar sein.

Was eine Praxis für Nachfolger attraktiv macht

Eine gute Lage und ein verlässlicher Patientenstamm bleiben wichtig. Im Übergabeprozess zählt aber ebenso, ob Interessierte einen transparent organisierten Betrieb vorfinden. Wenn Wissen ausschließlich bei der Inhaberin, dem Inhaber oder einer langjährigen MFA liegt, steigt das Risiko für den Nachfolger.

Ein typisches Beispiel ist die Privatabrechnung. Funktioniert sie nur, weil eine Mitarbeiterin jede Besonderheit aus Erfahrung kennt, ist der Ablauf personengebunden. Sind Zuständigkeiten, Prüfschritte und Fristen dokumentiert und in der Praxissoftware nachvollziehbar, lässt er sich leichter übergeben. Das gilt ebenso für Terminarten, Recall, Formularwesen, Befundkommunikation und Vertretungsregeln.

Vier Bereiche verdienen besondere Aufmerksamkeit:

1. Abläufe dokumentieren

Halten Sie wiederkehrende Prozesse verständlich fest. Dazu gehören Terminvergabe, Patientenaufnahme, Labor- und Befundzuordnung, Verordnungen, Abrechnung, Recall und Datenschutzaufgaben. Die Dokumentation sollte konkret genug sein, damit eine eingearbeitete Vertretung den Ablauf übernehmen kann.

2. Praxissoftware aufräumen

Prüfen Sie Benutzerkonten, Rechte, Vorlagen, Textbausteine, Terminarten und Schnittstellen. Nicht mehr benötigte Konten sollten deaktiviert werden. Individuelle Einstellungen müssen nachvollziehbar dokumentiert sein. Ein unübersichtlich gewachsenes System erschwert nicht nur die Übergabe, sondern auch den täglichen Support.

3. IT-Verträge und Lizenzen erfassen

Erstellen Sie eine vollständige Übersicht über Hardware, Software, Telematikinfrastruktur, Wartungs- und Supportverträge, Laufzeiten sowie Ansprechpartner. Klären Sie frühzeitig, welche Verträge übertragbar sind und wo ein neuer Vertrag erforderlich wird. Auch Backup, Firewall, E-Mail-Archivierung und mobile Geräte gehören in diese Bestandsaufnahme.

4. Datenübergabe und Datenschutz planen

Patientendaten können nicht wie gewöhnliche Geschäftsunterlagen übergeben werden. Berufsrecht, Datenschutz und Aufbewahrungspflichten müssen berücksichtigt werden. Legen Sie gemeinsam mit fachkundigen Beratern fest, wie Datenzugriff, Einwilligungen, Archivierung und Verantwortlichkeiten beim Inhaberwechsel geregelt werden. Technische Exportmöglichkeiten sollten früh geprüft werden, nicht erst kurz vor dem Übergabetermin.

Digitalisierung erhöht nicht automatisch den Praxiswert

Neue Technik allein macht eine Praxis noch nicht attraktiv. Zu viele Einzellösungen, unklare Schnittstellen oder langfristige Verträge können eine Übernahme sogar erschweren. Entscheidend ist, ob die eingesetzten Systeme verlässlich zusammenspielen, zum Bedarf der Praxis passen und sauber dokumentiert sind.

Auch ein Wechsel der Praxissoftware unmittelbar vor dem Verkauf ist nicht grundsätzlich sinnvoll. Er bindet Zeit, verursacht Kosten und belastet das Team. Empfehlenswert ist er vor allem dann, wenn die bestehende Lösung den Betrieb erkennbar behindert oder eine geplante neue Organisationsform nicht unterstützt. Die Entscheidung sollte Teil einer realistischen Übergabestrategie sein.

Praxisnachfolge beginnt nicht erst mit der Käufersuche

Wer erst kurz vor dem Ruhestand Unterlagen, Verträge und IT-Strukturen ordnet, baut unnötigen Zeitdruck auf. Beginnen Sie mehrere Jahre vor der geplanten Abgabe mit einer Bestandsaufnahme. So können Sie Schwachstellen schrittweise beheben und Investitionen danach beurteilen, ob sie im laufenden Betrieb und bei einer späteren Übergabe Nutzen bringen.

Die gestiegenen Schließungszahlen sind kein Beleg dafür, dass jede Einzelpraxis vor dem Aus steht. Sie sind aber ein deutliches Signal: Eine Praxis bleibt nicht allein durch ihre medizinische Leistung übergabefähig. Sie braucht verständliche Prozesse, eine beherrschbare IT und klare Zuständigkeiten.

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Quellen und Faktencheck