Ein Befund soll per KIM in die Praxis geschickt werden, doch die Nachricht kommt nicht an. Die Ursache könnte ab dem 5. August 2026 eine kleine Karte im Kartenterminal sein: die SMC-B. An diesem Tag aktiviert die gematik einen weiteren Filter im Zuge der RSA-Abschaltung. Danach können KIM-Nachrichten nicht mehr an Einrichtungen versendet werden, die noch eine SMC-B der Generation 2.0 verwenden.

Die Tauschfrist ist bereits abgelaufen. SMC-B-Karten, die ausschließlich das ältere RSA-Verfahren unterstützen, mussten bis zum 30. Juni 2026 durch eine ECC-fähige Karte der Generation 2.1 ersetzt werden. Falls Sie nicht sicher sind, welche Karte in Ihrer Praxis steckt, sollten Sie das jetzt prüfen.

Was ändert sich am 5. August konkret?

KIM steht für „Kommunikation im Medizinwesen“. Über den Dienst tauschen Praxen unter anderem Arztbriefe, Befunde und Abrechnungsdaten aus. Die Nachrichten werden verschlüsselt übertragen. Die SMC-B weist dabei die Identität der Praxis innerhalb der Telematikinfrastruktur nach.

Am 5. August 2026 aktiviert die gematik den sogenannten RSA-VZD-Filter. Der Verzeichnisdienst stellt dann für SMC-B-Karten der Generation 2.0 keine verwendbaren Empfängerdaten mehr bereit. Die Folge: Andere Einrichtungen können keine KIM-Nachrichten mehr an die betroffene Praxis adressieren.

Im Praxisalltag kann das zunächst wie eine gewöhnliche technische Störung wirken. Das KIM-Postfach bleibt leer, obwohl ein Krankenhaus, ein Labor oder eine andere Praxis Unterlagen angekündigt hat. Deshalb sollte der Kartenstatus früh geprüft werden und nicht erst dann, wenn wichtige Informationen fehlen.

Eine SMC-B G2.0 betrifft außerdem nicht nur KIM. Die gematik weist darauf hin, dass ohne gültige SMC-B auch Anwendungen wie eRezept, eAU, Versichertenstammdatenmanagement und ePA nicht verfügbar sind.

So erkennen Sie eine alte SMC-B

Es gibt drei sinnvolle Wege zur Prüfung:

  1. Aufdruck auf der Karte kontrollieren: Steht auf der SMC-B „G2“, ist sie nicht ECC-fähig. Eine Karte mit dem Aufdruck „G2.1“ unterstützt das neue Verfahren.
  2. Kartenverwaltung des Konnektors öffnen: In der Administrationsoberfläche können Sie unter „Kartenverwaltung“ oder „Zertifikate“ prüfen, ob für die SMC-B ECC-Zertifikate vorhanden sind.
  3. Kartenanbieter oder IT-Dienstleister fragen: Falls die Karte nicht frei zugänglich ist oder die Angaben in der Oberfläche unklar bleiben, kann der Anbieter beziehungsweise Ihr Dienstleister den Status verlässlich klären.

Verlassen Sie sich nicht allein auf das aufgedruckte Ablaufdatum. Eine SMC-B G2.0 muss auch dann ausgetauscht werden, wenn auf der Karte noch eine längere Gültigkeit angegeben ist.

Alte Karte gefunden: Darauf kommt es beim Austausch an

Beantragen Sie beim Kartenanbieter eine SMC-B G2.1 als Folge- oder Austauschkarte. Bestellen Sie nicht versehentlich eine vollständig neue Karte. Für KIM muss die bisherige Telematik-ID erhalten bleiben. Andernfalls kann die Zuordnung Ihrer KIM-Adresse beeinträchtigt werden.

Vor dem eigentlichen Wechsel empfiehlt die gematik folgende Schritte:

  • Rufen Sie alle noch vorhandenen KIM-Nachrichten ab.
  • Entschlüsseln und verarbeiten Sie die Nachrichten mit der alten Karte.
  • Halten Sie die alte Karte nach Möglichkeit für eine kurze Übergangszeit verfügbar.
  • Schalten Sie die neue SMC-B im Portal des Kartenanbieters frei.
  • Setzen Sie die Karte in das Kartenterminal ein und ändern Sie die Transport-PIN.
  • Prüfen Sie danach die TI-Verbindung sowie den Versand und Empfang über KIM.

Der vorherige Abruf ist wichtig, weil bereits eingegangene Nachrichten mit dem öffentlichen Schlüssel der alten Karte verschlüsselt worden sein können. Für ihre Entschlüsselung wird dann weiterhin der zugehörige private Schlüssel auf dieser Karte benötigt. Wird sie zu früh entfernt oder vernichtet, können ältere Nachrichten unter Umständen nicht mehr gelesen werden.

Nicht mit der Gerätekarte des Kartenterminals verwechseln

Neben der SMC-B gibt es die gSMC-KT. Sie verleiht dem Kartenterminal seine technische Identität. Für diese Gerätekarte gilt eine andere Frist: RSA-basierte gSMC-KT dürfen nach Angaben der gematik noch bis zum 31. Dezember 2026 genutzt werden.

Die Filteraktivierung am 5. August betrifft dagegen die SMC-B G2.0, also den elektronischen Praxisausweis. Die ähnlich klingenden Kartenbezeichnungen machen Verwechslungen leicht. Im Zweifel sollte deshalb nicht nur das Terminal, sondern der genaue Kartentyp geprüft werden.

Ein kurzer Check verhindert lange Fehlersuche

Die Umstellung ist kein Grund zur Unruhe, wenn bereits eine SMC-B G2.1 eingesetzt wird und KIM funktioniert. Für Praxen mit einer alten Karte besteht jedoch akuter Handlungsbedarf. Ab dem 5. August kann die veraltete SMC-B den Empfang wichtiger medizinischer Unterlagen verhindern.

Prüfen Sie deshalb jetzt Kartengeneration, KIM-Client und TI-Verbindung. Delfs unterstützt Sie bei der Bestandsaufnahme, beim sicheren Kartentausch und beim anschließenden Funktionstest. Kontaktieren Sie uns, bevor aus einer übersehenen Karte eine Störung im Praxisbetrieb wird.

Quellen