Knapp 70 Prozent der Arztpraxen nutzen die elektronische Patientenakte inzwischen intensiv. Zugleich berichten zwei Drittel der Praxen von Problemen durch fehlende Medikationspläne oder aufwendige Aktualisierungen. Das zeigt der TI-Atlas 2026 der gematik. Digitalisierung ist damit längst im Praxisalltag angekommen. Reibungslos läuft sie allerdings noch nicht.

Genau hier setzt das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen, kurz GeDIG, an. Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 15. Juli 2026 beschlossen. Er soll digitale Anwendungen stärker miteinander verbinden, die Telematikinfrastruktur stabiler machen und neue Wege in die Versorgung schaffen.

Für Arztpraxen ist das relevant. Denn hinter Begriffen wie E-Überweisung oder digitaler Bedarfseinschätzung stehen konkrete Veränderungen bei Anmeldung, Terminvergabe, Dokumentation und Zusammenarbeit. Noch handelt es sich um einen Gesetzentwurf. Einzelheiten können sich im parlamentarischen Verfahren ändern.

Was ist das GeDIG?

Das GeDIG ist das nächste größere Digitalisierungsvorhaben für das Gesundheitswesen. Nach E-Rezept und „ePA für alle“ soll nun stärker geregelt werden, wie digitale Angebote im Versorgungsprozess zusammenspielen.

Der Entwurf verfolgt mehrere Ziele:

  • Die elektronische Patientenakte soll zusätzliche Funktionen erhalten.
  • Die elektronische Überweisung soll eingeführt werden.
  • Eine digitale Erst- und Bedarfseinschätzung soll Patientinnen und Patienten zur passenden Versorgungsebene führen.
  • Die Terminvermittlung über die 116117 soll enger an digitale Versorgungswege angebunden werden.
  • Die Stabilität der Telematikinfrastruktur soll verbessert werden.
  • Gesundheitsdaten sollen stärker für Versorgung, Forschung und Innovation genutzt werden können.

Das Bundesgesundheitsministerium rechnet durch die vorgesehenen Maßnahmen insgesamt mit einer jährlichen Entlastung von rund 445 Millionen Euro. Ob und wie viel davon in einzelnen Praxen ankommt, hängt jedoch entscheidend von der technischen Umsetzung ab.

E-Überweisung: weniger Papier, aber nur bei durchgängigen Prozessen

Die E-Überweisung soll Informationen ohne Medienbruch von einer Praxis zur nächsten übertragen. Patientinnen und Patienten sollen ihre Überweisungen digital einsehen und verwalten können. In Verbindung mit der Terminserviceplattform 116117 könnte daraus ein durchgängiger Ablauf entstehen: Bedarf feststellen, Überweisung ausstellen, Termin suchen und relevante Informationen weitergeben.

Im Praxisalltag wäre das zum Beispiel bei einer kardiologischen Abklärung hilfreich. Die Hausarztpraxis könnte die Überweisung samt Fragestellung digital bereitstellen. Die fachärztliche Praxis hätte die erforderlichen Angaben strukturiert vorliegen, statt handschriftliche Ergänzungen entziffern oder fehlende Informationen telefonisch anfordern zu müssen.

Der Nutzen entsteht aber nur, wenn die E-Überweisung direkt im Praxisverwaltungssystem verarbeitet werden kann. Zusätzliche Portale, doppelte Erfassung oder häufige Systemwechsel würden den erhofften Zeitgewinn schnell aufzehren. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung fordert deshalb Nachbesserungen bei der konkreten Ausgestaltung.

Digitaler Versorgungseinstieg: Patienten sollen gezielter ankommen

Geplant ist außerdem eine flächendeckende digitale Erst- und Bedarfseinschätzung. Sie soll nicht nur in akuten Situationen außerhalb der Sprechzeiten unterstützen. Versicherte sollen digital eine Einschätzung erhalten, welche Versorgungsebene geeignet ist und wie dringend eine Behandlung benötigt wird.

Für Praxen kann das die Terminsteuerung erleichtern. Ein unkomplizierter Infekt, eine dringend abzuklärende Symptomatik und eine planbare Verlaufskontrolle benötigen unterschiedliche Abläufe. Werden diese Fälle vorab sinnvoll eingeordnet, können Praxisteams ihre Kapazitäten gezielter einsetzen.

Eine digitale Einschätzung ersetzt jedoch keine ärztliche Diagnose. Fehlerhafte oder zu vorsichtige Empfehlungen können zusätzliche Kontakte auslösen. Außerdem darf der Zugang zur Versorgung nicht davon abhängen, wie sicher jemand eine App bedienen kann. Telefonische und persönliche Wege bleiben deshalb wichtig.

Die ePA soll mehr können

Der Gesetzentwurf sieht neue Funktionen für die elektronische Patientenakte vor. Krankenkassen sollen ihren Versicherten unter anderem eine digitale Impfübersicht mit Empfehlungen und Erinnerungen anbieten. Weitere denkbare Anwendungen sind Hinweise zu Vorsorgeuntersuchungen, Verlaufsübersichten oder eine verständlichere Aufbereitung von Befunden.

Für die Versorgung können gut aufbereitete Informationen hilfreich sein. Eine aktuelle Impfübersicht spart Rückfragen. Strukturierte Medikationsdaten können Wechselwirkungen schneller sichtbar machen. Laut TI-Atlas 2026 berichten rund zwei Drittel der medizinischen Einrichtungen und Apotheken bereits, dass Patienteninformationen durch die ePA schneller verfügbar sind.

Offen bleibt, wie übersichtlich zusätzliche Funktionen ausfallen und welche Informationen verlässlich in den Praxisworkflow gelangen. Mehr Daten bedeuten nicht automatisch mehr Erkenntnis. Entscheidend sind Aktualität, medizinische Relevanz und eine Darstellung, die im Behandlungsgespräch schnell erfasst werden kann.

Kontrovers: erweiterte Datennutzung durch Krankenkassen

Das GeDIG soll auch die Möglichkeiten der Krankenkassen zur Datennutzung erweitern. Nach Darstellung des Bundesgesundheitsministeriums sollen damit unter anderem individuelle Gesundheitsrisiken besser erkannt und neue Verfahren in sogenannten Reallaboren erprobt werden. Teilweise ist dafür die Einwilligung der Versicherten vorgesehen.

Die KBV bewertet diese Pläne kritisch. Sie warnt vor Zugriffen auf sensible Patientendaten und vor einer möglichen Überwachungsrolle der Krankenkassen. Zudem befürchtet sie, dass nicht ausreichend belegte Hinweise Versicherte verunsichern und Fehlversorgung fördern könnten.

Für Arztpraxen ist diese Debatte nicht abstrakt. Wenn Patientinnen und Patienten automatisierte Risikohinweise erhalten, landen Fragen dazu häufig in der Sprechstunde. Praxisteams brauchen dann nachvollziehbare Informationen: Auf welchen Daten beruht der Hinweis? Wie belastbar ist er? Und welcher nächste Schritt ist medizinisch sinnvoll?

TI-Stabilität bleibt die Grundvoraussetzung

Digitale Prozesse entlasten nur, wenn sie zuverlässig funktionieren. Das GeDIG soll die gematik deshalb bei der Sicherung der Betriebsstabilität stärken. Ziel sind weniger Störungen und Ausfälle bei Anwendungen wie dem E-Rezept.

Das ist für Praxen zentral. Fällt eine Anwendung aus, entsteht nicht nur technischer Ärger. Mitarbeitende erklären den Vorgang, suchen Ersatzwege und dokumentieren später nach. Aus einem digitalen Prozess werden dann mehrere Arbeitsschritte.

Technische Stabilität allein reicht allerdings nicht. Ebenso wichtig sind verständliche Fehlermeldungen, klar geregelte Ersatzverfahren und erreichbare Ansprechpartner. Auch Sanktionen dürfen Praxen nicht für technische Probleme treffen, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen. Diesen Punkt hebt die KBV in ihrer Stellungnahme ausdrücklich hervor.

Was Praxen jetzt tun können

Das GeDIG ist noch nicht in Kraft. Ein überstürzter Systemwechsel wäre daher verfrüht. Sinnvoll ist jedoch, die eigenen Abläufe auf digitale Anschlussfähigkeit zu prüfen:

  1. Medienbrüche erfassen: Wo werden Daten heute ausgedruckt, eingescannt oder erneut eingegeben?
  2. Zuständigkeiten festlegen: Wer beobachtet gesetzliche Änderungen, Updates des Praxisverwaltungssystems und Hinweise der Kassenärztlichen Vereinigung?
  3. ePA-Abläufe vereinheitlichen: Klare Regeln für Einsicht, Befüllung und Patientenfragen entlasten das gesamte Team.
  4. Ausfallprozesse dokumentieren: Für TI-Störungen sollten Vertretungen und Ersatzwege bekannt sein.
  5. Schulungsbedarf früh erkennen: Neue Funktionen helfen nur, wenn alle Beteiligten wissen, wann und wie sie eingesetzt werden.

Wer seine Abläufe kennt, kann neue Funktionen gezielter bewerten. Die entscheidende Frage lautet nicht: „Was kann das System?“ Sondern: „Welcher Arbeitsschritt wird dadurch für Praxis und Patient besser?“

Gute Digitalisierung zeigt sich an weniger Umwegen

Das GeDIG setzt an wichtigen Schwachstellen an. E-Überweisung, digitale Bedarfseinschätzung und eine weiterentwickelte ePA können Abläufe vereinfachen und Informationen schneller verfügbar machen. Gleichzeitig sind Datenschutz, Praxistauglichkeit und eine stabile TI keine Nebenthemen. Sie entscheiden darüber, ob aus einem Gesetz tatsächlich Entlastung wird.

Für Praxen beginnt die Vorbereitung deshalb nicht mit einem neuen Tool, sondern mit einem nüchternen Blick auf die eigenen Prozesse. Delfs unterstützt Sie dabei, digitale Anwendungen sinnvoll in den Praxisalltag einzubinden und Ihr Praxisverwaltungssystem verlässlich weiterzuentwickeln. Sprechen Sie uns an, wenn Sie Ihre Praxis auf die nächsten Digitalisierungsschritte vorbereiten möchten.

Quellen