Eine Patientin kommt nach einem Krankenhausaufenthalt in die Praxis. Im Entlassbrief steht eine neue Medikation, im Praxisverwaltungssystem ist noch der bisherige Stand hinterlegt und zusätzlich nimmt sie ein frei verkäufliches Präparat. Welche Arzneimittel sind aktuell? Was wurde abgesetzt? Und wer hat zuletzt etwas geändert? Solche Fragen kosten Zeit und können die Arzneimitteltherapiesicherheit beeinträchtigen.

Der digital gestützte Medikationsprozess, kurz dgMP, soll genau hier ansetzen. In der ePA-Ausbaustufe 3.1.3 werden E-Rezept, elektronische Medikationsliste und elektronischer Medikationsplan miteinander verknüpft. Seit Sommer 2026 befindet sich diese Ausbaustufe nach Angaben der gematik in der Test- und Pilotierungsphase teilnehmender Einrichtungen. Für Praxen ist deshalb jetzt ein guter Zeitpunkt, Abläufe und Software auf den nächsten Entwicklungsschritt vorzubereiten.

Was ist der dgMP?

Der dgMP ist keine einzelne neue Anwendung. Er beschreibt einen durchgängig digitalen Medikationsprozess innerhalb der elektronischen Patientenakte. Verordnungs- und Abgabedaten aus dem E-Rezept, die bereits in der elektronischen Medikationsliste erscheinen, sollen mit dem elektronischen Medikationsplan zusammengeführt werden. Ziel ist ein strukturierter, aktueller und sektorenübergreifend nutzbarer Überblick über die Arzneimitteltherapie.

Die elektronische Medikationsliste bildet dafür die Grundlage. Sie übernimmt Daten automatisch aus dem E-Rezept-Fachdienst. Ärztinnen und Ärzte müssen für diesen Datenfluss keinen zusätzlichen Eintrag vornehmen: Das ausgestellte und signierte E-Rezept sowie die Abgabe in der Apotheke werden in der Liste abgebildet.

Der elektronische Medikationsplan geht darüber hinaus. Er soll die tatsächlich geplante Therapie darstellen, einschließlich Einnahmehinweisen und weiterer für die Medikation relevanter Angaben. Damit wird aus einer Liste von Verordnungen und Abgaben ein Instrument, das den Behandlungsprozess besser unterstützen kann.

Medikationsliste und Medikationsplan sind nicht dasselbe

Diese Unterscheidung ist für den Praxisalltag zentral. Die elektronische Medikationsliste zeigt, was per E-Rezept verordnet und in der Apotheke abgegeben wurde. Sie beantwortet jedoch nicht zuverlässig, was eine Patientin oder ein Patient aktuell tatsächlich einnimmt.

Ein Beispiel: Ein Arzneimittel wurde verordnet, wegen einer Unverträglichkeit aber nach zwei Tagen abgesetzt. Die Verordnung bleibt als Teil der Historie sichtbar. Ohne dokumentierte Therapieänderung lässt sich daraus keine aktuelle Einnahme ableiten. Umgekehrt fehlen Präparate, die nicht elektronisch verordnet wurden. Dazu können selbst gekaufte OTC-Arzneimittel oder bislang papiergebundene Verordnungen gehören. Betäubungsmittel sind nach Angaben der KBV derzeit nicht Bestandteil der elektronischen Medikationsliste, weil sie noch auf Papier verordnet werden.

Die eML ist deshalb eine wertvolle Informationsquelle, aber keine automatische Wahrheit über die aktuelle Gesamtmedikation. Die ärztliche Prüfung und das Gespräch mit den Patientinnen und Patienten bleiben unverzichtbar.

Welchen Nutzen kann der dgMP in der Praxis bringen?

1. Mehr Überblick bei unbekannten oder komplexen Medikationen

Bei Vertretungsfällen, Neuaufnahmen oder nach stationären Behandlungen kann eine strukturierte Übersicht die Medikationsanamnese erleichtern. Das gilt besonders bei Polypharmazie. Statt Informationen aus Papierplänen, Entlassbriefen und einzelnen Verordnungen manuell zusammenzutragen, kann das Praxisteam auf eine gemeinsame Datenbasis zugreifen, sofern die ePA verfügbar und der Zugriff zulässig ist.

2. Änderungen werden nachvollziehbarer

Ein digital geführter Medikationsplan kann transparenter machen, welche Therapie aktuell vorgesehen ist. Das reduziert jedoch nur dann Rückfragen und Doppelarbeit, wenn Änderungen zeitnah und strukturiert dokumentiert werden. Ein veralteter digitaler Plan bleibt ein veralteter Plan.

3. Bessere Voraussetzungen für AMTS-Prüfungen

Strukturierte Medikationsdaten lassen sich technisch besser prüfen als Freitext oder eingescannte Dokumente. Perspektivisch können Praxisverwaltungssysteme dadurch gezielter auf mögliche Wechselwirkungen, Doppelverordnungen oder andere Auffälligkeiten hinweisen. Solche Hinweise unterstützen die Entscheidung, ersetzen aber weder die klinische Einordnung noch die Kenntnis von Diagnosen, Laborwerten und individuellen Besonderheiten.

4. Weniger Medienbrüche

Wenn Daten im Praxisverwaltungssystem übersichtlich angezeigt und ohne unnötige Zwischenschritte verarbeitet werden können, sinkt der manuelle Übertragungsaufwand. Ob dieser Vorteil im Alltag tatsächlich ankommt, hängt wesentlich von der Umsetzung im jeweiligen PVS ab. Gute Bedienbarkeit ist beim dgMP keine Komfortfrage, sondern Voraussetzung für verlässliche Prozesse.

Wo liegen die Grenzen?

Der dgMP verbessert die Datenbasis, löst aber nicht jedes Problem der Medikationsdokumentation. Praxen sollten insbesondere vier Punkte realistisch einordnen:

  • Vollständigkeit: Nicht jede Einnahme entsteht aus einem E-Rezept. Selbstmedikation, ausländische Präparate oder papiergebundene Verordnungen können fehlen.
  • Aktualität: Ein Plan ist nur so aktuell wie seine letzte fachlich geprüfte Änderung.
  • Datenqualität: Strukturierte Felder helfen nur, wenn Präparat, Dosierung, Einnahmegrund und Änderungen korrekt dokumentiert werden.
  • Verantwortung: Automatische Hinweise können Risiken sichtbar machen. Die medizinische Bewertung bleibt Aufgabe der behandelnden Ärztinnen und Ärzte.

Hinzu kommt: Die Ausbaustufe 3.1.3 befindet sich in der Pilotierung. Funktionsumfang, Zeitplan und konkrete Darstellung können sich im weiteren Verlauf ändern. Praxen sollten daher verbindliche Informationen ihres PVS-Anbieters und der gematik beachten.

So können Sie Ihre Praxis vorbereiten

Noch bevor neue Funktionen flächendeckend verfügbar sind, lassen sich die internen Voraussetzungen verbessern:

  • Legen Sie fest, wer Medikationsangaben aufnimmt, prüft und aktualisiert.
  • Definieren Sie einen klaren Ablauf für Therapieänderungen nach Krankenhaus- oder Facharztbehandlungen.
  • Erfassen Sie Selbstmedikation und relevante Unverträglichkeiten konsequent im Patientengespräch.
  • Prüfen Sie, wie Ihr PVS die eML heute darstellt und welche Funktionen für den dgMP angekündigt sind.
  • Schulen Sie das Team nicht nur in der Bedienung, sondern auch in der richtigen Interpretation der Daten.

Besonders sinnvoll ist ein kurzer Test anhand typischer Fälle: Wie geht die Praxis mit einer Neuaufnahme, einem Entlassmanagement-Fall oder einer Patientin mit mehr als fünf Dauermedikamenten um? So werden unklare Zuständigkeiten sichtbar, bevor sie im laufenden Betrieb Zeit kosten.

Gute Software macht aus Daten einen nutzbaren Prozess

Der dgMP kann die Medikationsübersicht verbessern und Medienbrüche reduzieren. Der größte Nutzen entsteht jedoch nicht durch mehr Daten allein. Entscheidend ist, dass aktuelle Informationen im richtigen Moment verständlich im PVS erscheinen und sich ohne unnötige Zusatzarbeit in den Praxisablauf einfügen.

Delfs begleitet Sie bei der Auswahl, Einrichtung und Nutzung einer Arztsoftware, die digitale Versorgungsprozesse praxistauglich abbildet. Sie möchten wissen, wie Ihre Praxis auf den dgMP vorbereitet ist? Sprechen Sie uns an. Gemeinsam prüfen wir Ihre technische Ausstattung und Ihre Abläufe.

Quellen und weiterführende Informationen