Die COVID-19-Impfung geht im Herbst 2026 in eine neue Phase. Die Ständige Impfkommission hat ihre Empfehlung an die aktuelle Immunitätslage in der Bevölkerung angepasst. Gleichzeitig soll die bisherige zentrale Beschaffung der Impfstoffe durch den Bund schrittweise enden.
Für Arztpraxen sind beide Änderungen relevant. Sie müssen prüfen, welche Patientinnen und Patienten weiterhin eine jährliche Impfung erhalten sollen, wie die Kostenübernahme geregelt ist und über welchen Weg der benötigte Impfstoff bestellt wird.
Standardimpfung künftig erst ab 75 Jahren
Die wichtigste Änderung betrifft die Altersgrenze. Bisher empfahl die STIKO die jährliche COVID-19-Impfung grundsätzlich für Menschen ab 60 Jahren. Nach der aktualisierten Empfehlung gilt die Standardimpfung künftig für alle Personen ab 75 Jahren.
Die Impfung soll einmal pro Saison erfolgen. Als bevorzugten Zeitraum nennt die STIKO den Spätsommer oder Frühherbst. Ziel ist ein möglichst guter Schutz zu Beginn der erwarteten Infektionssaison.
Die höhere Altersgrenze begründet die STIKO mit der inzwischen breiten Immunität in der Bevölkerung. Viele Erwachsene hatten durch Impfungen und Infektionen mehrfach Kontakt mit SARS-CoV-2-Antigenen und verfügen dadurch über eine sogenannte hybride Immunität. Diese schützt nach Einschätzung der STIKO die meisten gesunden Erwachsenen ausreichend vor schweren Krankheitsverläufen.
Das bedeutet jedoch nicht, dass die COVID-19-Impfung für alle Menschen unter 75 Jahren entfällt.
Diese Risikogruppen sollen weiterhin jährlich geimpft werden
Unabhängig vom Alter empfiehlt die STIKO weiterhin eine jährliche COVID-19-Impfung für Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf.
Dazu gehören unter anderem Menschen ab einem Alter von sechs Monaten mit bestimmten Grunderkrankungen. Als Beispiele nennt das RKI:
- chronische Erkrankungen der Atemwege
- chronische Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- chronische Leber- oder Nierenerkrankungen
- Diabetes mellitus und andere Stoffwechselerkrankungen
- Erkrankungen oder Therapien, die mit einer relevanten Immunschwäche verbunden sind
Die Empfehlung gilt zudem weiterhin für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen sowie für Menschen mit erhöhtem gesundheitlichem Risiko in Einrichtungen der Eingliederungshilfe.
Auch bei beruflich besonders exponierten Personen kann eine Impfung angezeigt sein. Entscheidend bleibt die individuelle Indikation. Alter, Grunderkrankungen, bisherige Impfungen, zurückliegende Infektionen und das konkrete Expositionsrisiko müssen gemeinsam betrachtet werden.
Empfehlung zur Basisimmunität entfällt
Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Basisimmunität. Die STIKO empfiehlt gesunden Erwachsenen künftig nicht mehr grundsätzlich, eine bestimmte Zahl an Impfungen oder Infektionen nachzuweisen beziehungsweise nachzuholen.
Das gilt laut der aktualisierten Empfehlung auch für gesunde Schwangere ohne Grunderkrankungen oder schwangerschaftsbedingte Komplikationen.
Für Menschen mit erhöhtem Risiko bleibt die individuelle Beurteilung notwendig. Die neue Regelung sollte deshalb nicht als pauschale Aussage verstanden werden, dass COVID-19-Impfungen unterhalb der neuen Altersgrenze nicht mehr sinnvoll seien.
Im Praxisalltag dürfte genau an dieser Stelle Erklärungsbedarf entstehen. Patientinnen und Patienten kennen möglicherweise noch die frühere Altersgrenze oder gehen davon aus, dass Impfungen generell nicht mehr empfohlen werden. Eine kurze, einheitliche Sprachregelung für das Praxisteam kann Missverständnisse vermeiden.
Kostenübernahme nicht allein aus der STIKO-Empfehlung ableiten
Die STIKO spricht medizinische Impfempfehlungen aus. Für den Leistungsanspruch gesetzlich Versicherter ist jedoch die Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses maßgeblich.
Zwischen einer geänderten STIKO-Empfehlung und ihrer Übernahme in die Schutzimpfungs-Richtlinie kann Zeit liegen. Praxen sollten deshalb vor der Abrechnung prüfen, welche Regelung zum jeweiligen Impfzeitpunkt gilt. Zusätzlich können Krankenkassen Impfungen freiwillig als Satzungsleistung übernehmen.
Besonders bei Personen im Alter von 60 bis 74 Jahren ohne Risikofaktoren ist eine saubere Prüfung erforderlich. Die bisherige Standardempfehlung für diese Altersgruppe entfällt, während individuelle Risiken weiterhin eine Impfempfehlung begründen können.
Zentrale Impfstoffbeschaffung läuft aus
Neben der medizinischen Empfehlung ändert sich auch die Beschaffung. Die bislang zentral durch den Bund bereitgestellten COVID-19-Impfstoffe sollen schrittweise auslaufen. Sobald die Bundesbestände aufgebraucht sind oder ihr Verfallsdatum erreicht ist, erfolgt die Bestellung regulär über die Apotheke.
Kostenträger ist dann nicht mehr der Bund, sondern die jeweils zuständige Krankenkasse.
Nach Angaben der KBV betrifft die Umstellung voraussichtlich bereits die Impfsaison 2026/2027. Einen einheitlichen Stichtag für alle Impfstoffe gibt es bislang nicht. Entscheidend sind die vorhandenen Bestände und deren Verfallsdaten.
Das Zentrum für Pandemie-Impfstoffe und -Therapeutika beim Paul-Ehrlich-Institut soll rechtzeitig darüber informieren, welche Impfstoffe noch aus der zentralen Beschaffung verfügbar sind und ab wann der reguläre Bestellweg gilt.
Keine monatelange Vorbestellung erforderlich
Nach Einschätzung der KBV müssen COVID-19-Impfstoffe grundsätzlich nicht mehrere Monate im Voraus bestellt werden, wie es bei saisonalen Grippeimpfstoffen üblich ist.
Die verfügbaren mRNA-Impfstoffe sollen nach den vorliegenden Herstellerinformationen auch ohne langfristige Vorbestellung über Apotheken erhältlich sein. Bei einzelnen proteinbasierten Impfstoffen können Hersteller dennoch Vorbestellungen anbieten.
Praxen sollten die Hinweise ihrer Lieferapotheke und ihrer Kassenärztlichen Vereinigung beachten. Relevant sind insbesondere:
- der konkrete Bestellweg
- die Angabe des Kostenträgers
- verfügbare Impfstoffvarianten und Gebindegrößen
- Lieferzeiten
- Abrechnungsziffern
- regionale Vereinbarungen
Eine Bestellung nach alten Routinen kann zu Rückfragen oder falscher Kostenzuordnung führen.
Impfstofflagerung wird wieder wichtiger
Mit dem regulären Bezug über die Apotheke gewinnt die eigene Bestandsplanung an Bedeutung. Praxen müssen vermeiden, dass zu viele Dosen bestellt werden oder Impfstoff wegen abgelaufener Haltbarkeit verworfen werden muss.
Bei Mehrdosenbehältnissen sollte die Terminplanung möglichst an die Zahl der enthaltenen Dosen angepasst werden. Gleichzeitig braucht die Praxis ausreichend Spielraum für kurzfristige Absagen und individuelle Impfindikationen.
Zu einer nachvollziehbaren Lagerverwaltung gehören:
- Impfstoffbezeichnung und PZN
- Anzahl der gelieferten Dosen
- Chargennummer
- Verfallsdatum
- Lagerort und Kühltemperatur
- bereits verimpfte und noch verfügbare Dosen
- dokumentierte Impfstoffverluste
Diese Angaben sollten nicht in getrennten Listen gepflegt werden, wenn sie sich direkt mit der Praxissoftware verbinden lassen.
So können sich Praxen vorbereiten
Vor Beginn der Impfsaison sollten Arztpraxen ihre Patientengruppen und internen Abläufe prüfen.
Impfberechtigte Patientinnen und Patienten identifizieren
Ermitteln Sie, welche Personen aufgrund ihres Alters oder dokumentierter Grunderkrankungen für eine jährliche Impfung infrage kommen. Bei unvollständigen Diagnosedaten ist eine ärztliche Einzelfallprüfung erforderlich.
Bestellweg mit der Apotheke abstimmen
Klären Sie, welche Impfstoffe regulär verfügbar sein werden, wie die Bestellung erfolgen soll und welcher Kostenträger anzugeben ist. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass die Regeln aus der zentralen Beschaffung unverändert weitergelten.
Impfstoffbestand kontrollieren
Prüfen Sie vorhandene Dosen, Verfallsdaten und Lagerbedingungen. Alte und neu beschaffte Bestände müssen eindeutig unterscheidbar bleiben.
Praxisteam informieren
MFA sollten wissen, welche Altersgrenze gilt, wann eine individuelle Indikation erforderlich ist und wie Anfragen zur Kostenübernahme beantwortet werden. Medizinische Entscheidungen sollten dabei nicht allein am Empfang getroffen werden.
Patientinnen und Patienten gezielt erinnern
Ein Recallsystem kann geeignete Personen rechtzeitig auf die saisonale Impfung hinweisen. Die Auswahl muss jedoch die neue STIKO-Empfehlung berücksichtigen. Ein pauschaler Aufruf an alle früher berechtigten Altersgruppen kann unnötige Rückfragen verursachen.
Digitales Impfmanagement reduziert den Verwaltungsaufwand
Die neue Empfehlung zeigt, wie schnell sich Impfvorgaben ändern können. Gleichzeitig werden Bestellung, Lagerhaltung und Abrechnung wieder stärker in die regulären Praxisprozesse integriert.
Mit x.impfen können Praxen den Impfstatus anhand aktueller STIKO-Empfehlungen prüfen, Impfpläne erstellen und Auffrischungen terminieren. Die Lösung unterstützt außerdem bei Lagerhaltung, Chargendokumentation, Verfallsdaten, Patienteninformationen und Abrechnungsvorschlägen.
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Quellen
Stand: 5. August 2026



