Cannabis auf Kassenrezept: Was Arztpraxen seit dem 30. Juli 2026 beachten müssen
Seit dem 30. Juli 2026 gelten für die Verordnung bestimmter Arzneimittel neue Regeln. Besonders relevant für Arztpraxen: Getrocknete Cannabisblüten können nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. Auch homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sind von der Neuregelung betroffen. Für Praxen ist die Änderung vor allem deshalb wichtig, weil eine Verordnung zulasten der GKV zu einem








