Im Zuge der AVWG-Vorgaben der KBV zum 01.10.2020 ist die Anpassung der Rezeptbedruckung erforderlich.
Bisher ist die Angabe der Dosierung bei der Verordnung verschreibungspflichtiger Medikamente nicht verpflichtend erforderlich.
Nach der Installation des Quartalsupdates 20.4 muss bei verschreibungspflichtigen Präparaten die Dosierung oder das Kennzeichen für eine schriftliche Dosierungsanweisung angegeben werden.
Bei einer auf der Verordnung angegebenen Dosierung, wird diese mit spitzen Klammern eingefasst ausgedruckt. Es können strukturierte Dosierungen als auch Freitext-Dosierungen eingegeben werden.
In dem Fall, dass keine Dosierung auf der Verordnung angegeben wird, sondern dem Patienten ein Medikationsplan oder eine schriftliche Dosierungsanweisung mitgegeben wird, muss dieses vom Anwender gekennzeichnet werden. Hierfür steht in allen Rezepten die neue Spalte Dj (=ja, es liegt eine schriftliche Dosierungsanweisung vor) zur Verfügung.
Durch diese Auswahl erfolgt der Ausdruck Dj statt der Dosierung ebenfalls in spitzen Klammern:
Ist das Kennzeichen in der Spalte „Dj“ gesetzt, wird eine eventuell eingegebene Dosierung entfernt. Das Beschreiben des Dosierungsfeldes ist nicht möglich.
Erst wenn der Haken bei Dj wieder entfernt wird, kann in das Dosierungsfeld geschrieben werden.
Wenn der Anwender weder eine Dosierung eingetragen noch die Kennzeichnung vorgenommen hat, wird er durch eine Meldung dazu aufgefordert und kann die Verordnung nicht verlassen bis er eine Angabe gemacht hat.
Drucken und Speichern sind bis dahin nicht möglich.