Abrechnung 1/2019

Die Quartalsabrechnung 1/2019 können Sie mit dem Updatestand 19.1 durchführen. Das Update 19.2 steht Ihnen ab dem 25.03.2019 im x.servicecenter und im Kundenbereich der Homepage www.medatixx.de zur Verfügung.

Taxischein Stichtag-Änderung ab 01.04.201

Verordnung von Krankenbeförderung / „Taxischein“ Für die Ausstellung der Verordnung von Krankenbeförderung gibt es keine Aufbrauchfrist. Der neue Taxisschein wird mit Datum 01.04.2019 automatisch umgestellt. Der Ausdruck der Blankoversion erfolgt jetzt im A4 Format (ehemals Format A5)

DMP

Neue Formularversionen gibt es ebenfalls für eDMP Asthma und die integrationsübergreifende Teilnahmeerklärung . Hierfür ist die Installation von Update 19.2 erforderlich!

 

Neues im Update 19.2

Automatische Ziffernübergabe DMP und HKS

eDMP Über den Direktbefehl dmpe unter dem Reiter Leistung können Leistungsziffern hinterlegt werden. Diese werden die bei der Dokumentation zur Übergabe angeboten.

eHKS Über den Direktbefehl vore unter dem Reiter Leistung können Leistungsziffern hinterlegt werden. Diese werden die bei der Dokumentation zur Übergabe angeboten. Im der Dokumentation können Sie anhand der Farbgebung erkennen ob die Leistung bereits eingetragen ist.

Grün = Dokumentation für die Abrechnung bereit, LZ gebucht

Blau = Dokumentation nicht geprüft, LZ nicht gebucht

Gelb = Dokumentation für die Abrechnung bereit, LZ nicht gebucht

NEU Einwilligungs- erklärungen

In den Einstellungen der Einwilligungserklärungen können Sie alle Einwilligungserklärungen (z.B. Datenschutzerklärung) einrichten, die Sie Ihren Patienten zur Unterschrift vorlegen möchten. Sie können Einwilligungserklärungen für alle Patienten zur Verfügung stellen oder auf eine bestimmte Patientengruppe beschränken (z.B. Gesetzlich Versicherte). Das Hinzufügen von neuen Einwilligungserklärungen und die Zuordnung von Dokumenten, für den Aufruf beim Patienten, ist ebenfalls möglich.

So rufen Sie die Einstellungen für die Einwilligungserklärung auf: Rufen Sie die Menügruppe System auf. Wählen Sie nun den Menüpunkt Weiteres und dann die Option Einwilligungserklärung-Einstellungen aus oder über eee im Direktbefehl. Standardmäßig ist bereits die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als erster Eintrag vorhanden und steht für alle Patienten zur Verfügung. Sie müssen nur noch ein Dokument zuordnen und bei Bedarf die zusätzlichen Statusmöglichkeiten aktivieren. Standardmäßig stehen beim Patienten die Statusangaben Keine Angabe, Erklärung unterschrieben und Erklärung verweigert zur Verfügung. Hier können Sie für die markierte Einwilligungserklärung weitere Statusangabe beim Patienten zulassen. Aktivieren Sie das Kontrollkästchen bei den gewünschten zusätzlichen Kennzeichnungen per Mausklick. Ein deaktiviertes Kontrollkästchen gibt an, dass die jeweilige Statusangabe beim Patienten nicht ausgewählt werden kann.

Der Status zu den einzelnen Einwilligungserklärungen wird in den Patientenbezogenen Hinweisen der Hinweisleiste angezeigt. Über die Konfiguration der Hinweisleiste (Klick auf das Symbol in der Hinweisleiste) können Sie Einstellungen für die Anzeige der Status zu den Einwilligungserklärungen vornehmen.

Aufruf der Einwilligungs- Erklärung beim Patienten

Rufen Sie die Menügruppe Patient auf und wählen Sie dann den Menüpunkt Einwilligungserklärungen aus oder ee im Direktbefehl.

neuer Button BTM Rezept

Neuer Button BTM-Rezept Für die Verordnung von Betäubungsmitteln mit der Möglichkeit Sonderkennzeichen zu vergeben. A = bei Überschreiten der Höchstverschreibungsmenge innerhalb von 30 Tagen N = bei Nachreichen einer notfallbedingten Verschreibung S / SZ / ST = bei der Verschreibung Aufgerufen wird dies in der Rezeptschreibung über die neue Schaltfläche BTM. In der Karteikarte werden die BTM-Rezepte unter einer eigenen Kategorie BTM abgelegt. Auf dem BTM-Rezept ist zu der Verordnung eines Betäubungsmittels zusätzlich die Verordnung von Medikamenten ohne Betäubungsmittelkennzeichnung möglich.

Video Sprechstunde x.onvid

Abrechnungsziffern

* Technik- und Förderzuschlag: GOP 01450; abrechenbar bis zu 50x pro Quartal, auch mehrmals im Behandlungsfall * Abrechnung Arzt-Patienten-Kontakt per Video: GOP 01439; einmal im Behandlungsfall, wenn der Patient in den   vorangegangenen zwei Quartalen mindestens einmal persönlich in der Praxis vorstellig war

* Bei einigen GOP‘s, die mindestens drei persönliche Arzt-Patienten-Kontakte erfordern, kann ein Kontakt durch die Videosprechstunde ersetzt werden

Highlights

* Videokonferenz zwischen Arzt und Patient

* Telemedizinisch gestützte Betreuung von Patienten

* Ortsunabhängiger Kontakt zwischen Arzt und Patient

Voraussetzungen

* Stabile Internetverbindung

* Kamera

* Mikrofon

* Lautsprecher

* Terminkalender

Möchten Sie mehr Information über die Videosprechstunde? Sprechen Sie uns gern an.

Ihr CSS Delfs Team