Ein PVS-Update ist installiert, das E-Rezept funktioniert und kurz darauf folgt bereits die nächste Versionsnummer. Genau das ist im Sommer 2026 passiert: Seit dem 12. August gilt für die neue 1.4er-Linie des E-Rezepts die Version 1.4.4. Sie löst Version 1.4.3 ab, die erst seit dem 1. Juli eingesetzt werden konnte.

Der kurzfristige Wechsel klingt zunächst nach einer weiteren Aufgabe für das Praxisteam. In den meisten Fällen liegt die technische Umsetzung jedoch beim Hersteller des Praxisverwaltungssystems. Praxen sollten trotzdem wissen, worum es geht, welche Systeme betroffen sind und wann sie ihren Support ansprechen sollten.

Warum war ein Bugfix nötig?

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat in Version 1.4.4 zwei technische Prüfregeln ergänzt. Solche Regeln werden in der FHIR-Spezifikation als Constraints bezeichnet. FHIR ist ein international genutzter Standard für den strukturierten Austausch von Gesundheitsdaten.

Konkret fehlten in Version 1.4.3 zwei Vorgaben zum Dosierkennzeichen:

  • erp-angabeDosierkennzeichenPflicht
  • erp-angabeDosierkennzeichenBtMT-RezeptPflicht

Die Regeln legen fest, wann das Dosierkennzeichen in einer elektronischen Verordnung zwingend gesetzt werden muss. Das Kennzeichen zeigt technisch an, ob Dosierungsinformationen direkt auf dem Rezept angegeben sind. Für die korrekte Verarbeitung einer Verordnung ist diese Information relevant.

Die Version 1.4.4 enthält damit keine vollständig neue E-Rezept-Anwendung. Sie korrigiert eine Lücke in den zuvor veröffentlichten Profilen.

Welche Praxissoftware ist betroffen?

Entscheidend ist nicht allein das Datum, sondern die in Ihrem PVS verwendete Profilversion. Nach der von der gematik veröffentlichten Übergangsplanung gilt:

  • Version 1.4.3 war vom 1. Juli bis einschließlich 11. August 2026 gültig.
  • Version 1.4.4 ist seit dem 12. August 2026 gültig.
  • Die ältere Version 1.3.3 kann weiterhin verwendet werden. Ihre Gültigkeit endet nach der aktuellen Planung am 14. Januar 2027.

Deshalb mussten nicht sämtliche Arztpraxen am 12. August sofort ein Update installieren. Besonders relevant war der Bugfix für PVS-Hersteller und Praxen, die bereits früh auf die neue 1.4er-Version umgestellt hatten. Ein System darf nach dem Versionswechsel nicht dauerhaft E-Rezepte im nicht mehr gültigen Profil 1.4.3 erzeugen.

Ob Ihr PVS bereits Version 1.4.4 verwendet oder noch mit der weiterhin zugelassenen Version 1.3.3 arbeitet, erfahren Sie in den Update-Informationen Ihres Herstellers oder beim Praxis-IT-Support. Die Versionsnummer muss im normalen Praxisbetrieb nicht zwingend sichtbar sein.

Was bringt die neue 1.4er-Linie?

Der Wechsel auf die E-Rezept-Profile 1.4.x schafft unter anderem die technischen Voraussetzungen für strukturierte Dosierungsangaben. Dosierungen können dadurch nicht nur als Freitext, sondern in maschinenlesbarer Form übermittelt werden. Empfangende Systeme können diese Informationen eindeutiger weiterverarbeiten.

Die Profile berücksichtigen zudem künftige elektronische T-Rezepte und Betäubungsmittelrezepte. Die technische Abbildung in den Profilen bedeutet allerdings nicht, dass diese Rezeptarten bereits im Praxisalltag vollständig zur Verfügung stehen. Die gematik weist ausdrücklich darauf hin, dass die entsprechenden Funktionen im E-Rezept-Fachdienst zu einem späteren Zeitpunkt bereitgestellt werden.

Für Praxen ist diese Abgrenzung wichtig. Ein installiertes Update allein macht aus einem bisherigen Papierverfahren noch kein sofort nutzbares elektronisches Verfahren.

Müssen Praxisteams jetzt selbst etwas ändern?

Normalerweise nicht. Die Erstellung des korrekten Datensatzes übernimmt das Praxisverwaltungssystem. Ärztinnen, Ärzte und MFA sollten weder technische Profile bearbeiten noch Versionsnummern manuell auswählen müssen.

Sinnvoll sind dennoch vier Kontrollen:

1. Update-Informationen prüfen

Lesen Sie die Hinweise Ihres PVS-Herstellers zu den Updates seit Juli 2026. Achten Sie auf Begriffe wie E-Rezept, FHIR, Version 1.4.4, Dosierkennzeichen oder strukturierte Dosierung.

2. Ausstehende Updates einplanen

Wurde ein freigegebenes PVS-Update noch nicht installiert, vereinbaren Sie einen geeigneten Zeitpunkt. Aktualisierungen sollten kontrolliert erfolgen und nicht ohne Abstimmung während der laufenden Sprechstunde gestartet werden.

3. Fehlermeldungen dokumentieren

Notieren Sie bei Problemen den genauen Zeitpunkt, den betroffenen Arbeitsplatz, die angezeigte Meldung und die Art der Verordnung. Ein Bildschirmfoto ohne sichtbare Patientendaten kann dem Support die Analyse erleichtern. Wiederholen Sie fehlgeschlagene Signatur- oder Versandvorgänge nicht beliebig oft, ohne den Status des Rezepts zu prüfen.

4. Test im Arbeitsablauf durchführen

Prüfen Sie nach einem Update, ob sich ein reguläres E-Rezept erstellen, signieren und bereitstellen lässt. Kontrollieren Sie außerdem, ob hinterlegte Dosierungsangaben wie erwartet übernommen werden. Ein Test sollte mit dem vom Hersteller oder Support vorgesehenen Verfahren erfolgen, nicht mit erfundenen Patientendaten in der produktiven Kartei.

Bei diesen Anzeichen sollten Sie den Support ansprechen

Ein Supportfall kann vorliegen, wenn E-Rezepte seit einem Update nicht mehr signiert oder übertragen werden, neue Fehlermeldungen zur Validierung erscheinen oder Dosierungsangaben nicht wie vorgesehen übernommen werden. Das gilt besonders, wenn mehrere Arbeitsplätze oder verschiedene Verordnungen betroffen sind.

Nicht jede Störung hängt jedoch mit Version 1.4.4 zusammen. Auch Konnektor, Kartenterminal, elektronischer Heilberufsausweis, Netzwerkverbindung oder der E-Rezept-Fachdienst können eine Rolle spielen. Eine strukturierte Fehlerbeschreibung verhindert, dass an der falschen Stelle gesucht wird.

Kein Grund zur Panik, aber ein Anlass für sauberes Update-Management

Der schnelle Sprung von Version 1.4.3 auf 1.4.4 zeigt, warum Aktualisierungen in der Praxis nicht nebenbei behandelt werden sollten. Wichtig sind ein verlässlicher Ansprechpartner, dokumentierte Update-Stände und ein kurzer Funktionstest nach technischen Änderungen.

Wenn das E-Rezept in Ihrer Praxis ohne Auffälligkeiten funktioniert und Ihr PVS-Hersteller alle vorgesehenen Aktualisierungen eingespielt hat, besteht kein Anlass für hektische Maßnahmen. Unklarheiten zur eingesetzten Version sollten Sie dennoch klären, insbesondere wenn Ihre Praxis bereits im Juli auf die 1.4er-Profile umgestellt wurde.

Sie möchten wissen, ob Ihre Praxissoftware auf dem vorgesehenen Stand ist oder benötigen Unterstützung bei einer E-Rezept-Störung? DELFS prüft mit Ihnen die installierte Version und grenzt Fehler in PVS, Telematikinfrastruktur und Praxisnetz ein. Kontaktieren Sie uns, bevor technische Unklarheiten den Ablauf an der Anmeldung oder im Behandlungszimmer ausbremsen.

Quellen und Faktencheck